Testamentsvollstreckung
Ein Hauptgrund für die Anordnung der Testamentsvollstreckung ist der Wunsch, dass der letzte Wille des Erblassers auch tatsächlich umgesetzt wird. Sie ist damit eins der wichtigsten Instrumente der Nachfolgegestaltung. Ein guter Testamentsvollstrecker schützt Ihr Vermögen und verhindert Streit um das Erbe. Um Ihre Interessen zu wahren, ist es daher wichtig, dass Sie frühzeitig zu uns kommen.
Bilden mehrere Erben eine Erbengemeinschaft bewahren wir als Testamentsvollstrecker den Nachlass vor der drohenden Zerschlagung. Eine Testamentsvollstreckung kommt insbesondere auch dann in Betracht, wenn die Erben nicht in der Lage sind, den Erbfall abzuwickeln oder den Nachlass zu verwalten. Auch ein drohender Zugriff Dritter auf das Vermögen macht eine Testamentsvollstreckung erforderlich.
Im Bereich der Unternehmensnachfolge können wir als Testamentsvollstrecker einen Betrieb durch den Generationswechsel führen. Auf dieser Schnittstelle zwischen Erbrecht und Gesellschaftsrecht gibt es zahlreiche Spezialprobleme, die zu berücksichtigen sind. Als Ihr Partner und Berater behandeln wir Ihre Angelegenheiten und Wünsche selbstverständlich diskret und denken in Ihrem Sinne.